Kommentare und Handbücher |
ZeitschriftenRechtsprechungAus den Zeitschriften info also und Sozialrecht aktuell, der Beck’schen
Neuen Juristischen Online Zeitschrift (NJOZ) und der Neuen Zeitschrift
für Sozialrecht (NZS) – sowie aktuell direkt von den Gerichten (BeckRS).
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Kommentare und HandbücherDas SGB I legt die Grundsätze der einzelnen Sozialleistungen, die Aufgaben der Leistungsträger und insbesondere das allgemeine Leistungsrecht für das gesamte Sozialrecht fest. Jede Interpretation in den besonderen Sozialleistungsbereichen der SGB-Kodifikationen greift auf diese Grundsätze zu. Der „Münder“ ist längst unverzichtbar geworden: Unklare Regelungen, ständige Änderungen durch den Gesetzgeber, offene Rechtsfragen und eine kaum noch überschaubare Anzahl von Gerichtsentscheidungen erschweren die Umsetzung des SGB II. Der neue LPK schafft Klarheit für die Rechtsanwendung, denn er bietet eine verständliche, praxisnahe und topaktuelle Kommentierung der gesetzlichen Vorschriften. Durch die letzten Gesetzesnovellen sind gravierende Änderungen im Arbeitsförderungsrecht in Kraft getreten, auf die sich die Beratungspraxis einstellen muss. Das Vierte Buch des SGB enthält grundlegende Vorschriften für alle Zweige der Sozialversicherung und für das Arbeitsförderungsrecht. Diese Regelungen sind nicht nur für die Sozialversicherungsträger, sondern auch für die betriebliche Praxis von zentraler Bedeutung. Mit Stand vom 1. Januar 2009 ergeben sich durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) überraschend bedeutende strukturelle Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist aufgrund der zahlreichen Reformen kaum noch zu durchschauen. Der Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VII bietet einen umfassenden Überblick über das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Regelungen des Unfallversicherungsrechts werden praxisnah und leicht verständlich erläutert. Die Neuauflage wurde durchgängig aktualisiert. Sie berücksichtigt zahlreiche Änderungsgesetze und die neuste Rechtsprechung. Der Standard-Kommentar zum SGB VIII: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) ist selbstverständlich integriert. Der neue Lehr- und Praxiskommentar zum SGB IX erläutert das gesamte Behindertenrecht zuverlässig und praxisorientiert. Auch die wichtigen Neuregelungen durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung vom 22. Dezember 2008 sind bereits berücksichtigt!
Die Lehr- und Praxiskommentar behandelt die Kerngebiete des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens; dabei berücksichtigt er
Mit der „Reform zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 13 Jahren vollzogen. Die finanziellen Leistungen im Rahmen der Pflegestufen sind gestiegen, die ambulante Versorgung wird ausgeweitet und das bürgerschaftliche Engagement wird gestärkt. Das Werk stellt die seit der Eingliederung der Sozialhilfe als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch geführten rechtlichen Diskussionen sowie die umfassende aktuelle Rechtsprechung ausführlich dar. Der Kommentar legt einen Schwerpunkt auf die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wie u.a. die Erhöhung des Barbetrags (§ 35 Abs. 2), die Angleichung des Regelsatzes (§ 28 Abs. 2) oder den Anspruchsausschluss für Ausländer (§ 28 Abs. 3). Ausführliche Anhänge zum Asylbewerberleistungsgesetz sowie zum Verfahren im SGB XII unterstützen den Praktiker im Streitfall. Mit der Änderung des Sozialgerichtsgesetzes werden weite Teile des Sozialgerichtsverfahrens an Vorbilder der VwGO angepasst. Die Verfahren sollen dadurch entlastet und beschleunigt werden. Die umstrittenen Regelungen zum neuen Elterngeld sind seit 1.1.2007 in Kraft. Die Auswirkungen für die Praxis in Verwaltung und Unternehmen sind groß, die Verknüpfung von arbeits- und sozialrechtlichen Zusammenhängen entscheidend für den gestaltenden Umgang mit den Neuregelungen. Der Kommentar erläutert alle praxisrelevanten Fragen zum neuen Elterngeld, zur Elternzeit und zum arbeitsrechtlichen Mutterschutz. Mitkommentiert werden das Bundeskindergeld- und das Unterhaltsvorschussgesetz sowie die jeweiligen steuerrechtlichen Besonderheiten. Der Kommentar zum Europäischen Sozialrecht stellt die zentralen Rechtsquellen des Gebiets umfassend dar und hat seit seinem ersten Erscheinen bei Wissenschaftlern und Rechtsanwendern ein ungeteilt positives Echo gefunden. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet spiegelt das Sozialrecht die rechtspolitische Diskussion wider. Konsequenz ist eine Fülle unterschiedlichster Rechtsentwicklungen in den besonderen Teilen des Sozialrechts, die zu systematisieren, verknüpfen und übersichtlich in einem Band darzustellen hohe editorische Könnerschaft voraussetzt. Das Handbuch berücksichtigt die verschiedenen Herangehensweisen der Sozialbehörden, Sozialgerichte und der Anwaltschaft. Anhand typischer Anwendungsprobleme stellen die Autoren die Verbindung von Verfahrensrecht und materiellem Recht her. Die Unterschiede zwischen dem Sozialverwaltungsverfahren nach SGB X und dem VwVfG-Verfahren werden verdeutlicht. Zahlreiche Beispiele, Antragsmuster, Gebührenhinweise sowie Ausführungen zum (einstweiligen) Rechtsschutz erhöhen den praktischen Nutzen. Ansprüche im Sozialprozess durchsetzen. Über das erfolgreiche Mandat im Sozialrecht entscheidet vor allem der sichere und vorausschauende Umgang mit den Instrumenten, die das Verfahrensrecht für das behördliche Vorverfahren und den sozialgerichtlichen Prozess zur Verfügung stellt. Das Prozesshandbuch bietet strategisches Know-how und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren. Ausgehend von den typischen Fallkonstellationen und den jeweiligen materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen erläutern die Autoren detailliert die rechtlichen Mittel und Handlungsmöglichkeiten für alle Phasen des Mandats. Zahlreiche Musteranträge, Hinweise, Beispiele und Prüflisten erhöhen den Praxisnutzen zusätzlich. Das Prozesshandbuch liefert das gesamte Sozialverfahrensrecht auf aktuellem Stand. Durch die Heraufsetzung des Regel-Rentenalters wird sich der Anteil von Versicherten, die vor Erreichen des Rentenalters Erwerbsminderungsrenten beantragen, weiter erhöhen. Durchschnittlich in jedem zweiten sozialgerichtlichen Verfahren wird der dem Juristen fehlende medizinische Sachverstand durch Einholung medizinischer Gutachten ersetzt. |
ZeitschriftenDie „info also“ ist die einzige Zeitschrift, die sich auf das Arbeitslosen- und Sozialhilferecht konzentriert. Sie dokumentiert profund und auf das Wesentliche komprimiert alle relevanten Entwicklungen in diesem Bereich mit
RechtsprechungAus den Zeitschriften info also und Sozialrecht aktuell, der Beck’schen
Neuen Juristischen Online Zeitschrift (NJOZ) und der Neuen Zeitschrift
für Sozialrecht (NZS) – sowie aktuell direkt von den Gerichten (BeckRS).
Dieses "Werk" führt eine auf Ihr Modul eingeschränkte Suche nach Rechtsprechungsdokumenten aus den genannten Zeitschriften aus. Dieses "Werk" führt eine auf Ihr Modul eingeschränkte Suche nach Rechtsprechungsdokumenten aus den genannten Zeitschriften aus. MaterialienMit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht. Mit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht. NormenDieses elektronische Werk enthält die 100 in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EG-Vertrag enthalten. Alle praxisrelevanten Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zum Umweltrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht sind auch das Landesrecht und das EG-Recht berücksichtigt. |
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